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Gemeinde
Attenhofen

Baugrundstücke

Baugebiet Bruckfeld in Attenhofen

In der Sitzung vom 19. November 2024 hat der Gemeinderat die Verkaufskriterien für das Baugebiet Bruckfeld neu festgelegt. Zum Baulandpreis von 225,00 € je m² werden Baugrundstücke der Gemeinde Attenhofen veräußert. Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt vorrangig an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Attenhofen.

Dabei gelten folgende Bestimmungen: 

  1. Bauverpflichtung innerhalb 3 Jahren ab Kaufdatum. Diese Frist kann auf Antrag zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (max. 7 Jahre).

  2. Spekulationsschutzklausel: Das Grundstück darf 15 Jahre lang ab Kaufdatum nicht an Dritte veräußert werden. 

  3. Erstbezugsverpflichtung:  Die Erwerber dürfen innerhalb von 15 Jahren ab Kaufdatum die größere Wohneinheit nicht an Dritte vermieten.

Nicht als Dritte gelten: Die Erwerber selbst, Abkömmlinge und Eltern des Erwerbers und deren Ehegatten oder nichtehelicher Lebenspartner. 

  • Zur Sicherung des Anspruchs aus den Punkten 2 und 3 wird eine Nachzahlungsverpflichtung im Kaufvertrag verankert. 

  • Dieser Betrag wird ab Datum des Erstbezuges um jeweils 5 % jeden Jahres abgeschmolzen bis die Bindefrist (15 Jahre) abgelaufen ist.

  • Die Auflagen aus dem Bebauungsplan sind einzuhalten. Befreiungen werden nicht erteilt (Bau im Genehmigungsfreistellungsverfahren). 

  • Einhemische sind Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Attenhofen, die mindestens ein Jahr in der Gemeinde gewohnt oder gewohnt haben.

Die aktuelle Parzellenverfügbarkeit entnehmen Sie bitte dem Lageplan.

Parzelle 2                  Bruckfeld 2                           724 m²
Parzelle 3                  Bruckfeld 1                           628 m²

Parzelle 5                  Bruckfeld 5                           608 m²
Parzelle 6                  Bruckfeld 7                           639 m²
Parzelle 7                  Bruckfeld 9                           574 m²
Parzelle 8                  Bruckfeld 11                         590 m²
Parzelle 17b              Bruckfeld 24                         368 m²
Parzelle 20                Bruckfeld 10                         747 m²

Eine begrenzte Anzahl der Parzellen 2, 3, 6, 7 und 8 können auch von Bürgerinnen und Bürger  aus den umliegenden Gemeinden mit einem Preisaufschlag erworben werden. Ebenso kann bei diesen Parzellen die Eigenbezugsverpflichtung (s. Punkt 3) mit einem erhöhten Kaufpreis abgelöst werden. Die Entscheidung trifft hierbei der Gemeinderat.

Ansprechpartner

Eva Selmaier

Stellvertretende Geschäftsleiterin, Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten, Wahlen
08751 8634-15
08751 8634-49

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