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Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Jahr 2024

Kurz und bündig:

Möchten Sie ein Projekt bis zum 01.10.2024 verwirklichen,

  • das die Bereiche “Jugend und Kinder”, “Freizeit und Erholung” oder “Vereine” voranbringt,

  • den Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Mainburg, Train und Volkenschwand zu Gute kommt,

  • mindestens 500 € und höchstens 20.000 € netto kostet

  • und mit bis zu 80 % (maximal mit 10.000 EUR) auf die Nettoausgaben bezuschusst werden soll,

dann füllen Sie die Förderanfrage für ein Kleinprojekt  bis spätestens zum 31.01.2024 aus und schicken diese an unten stehende Adresse.

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets und unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE.

 

Im Detail:

Der ILE-Zusammenschluss Hallertauer Mitte beabsichtigt für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Hallertauer Mitte ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. 

 

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,

  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,

  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,

  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,

  • der demografischen Entwicklung sowie

  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

 

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. 

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten. 

 

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

a)  Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

b)  Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

c)  Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

d)  Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

e)  Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

f)  Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2024 vorgelegt werden kann.

 

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

a)  Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

b)  natürliche Personen und Personengesellschaften.

 

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

 

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. 

 

Kriterien zur Projektauswahl:

Kriterium

Bewertungsinhalt

Punkte

1

Jugend und Kinder (doppelte Gewichtung)

20

2

Vereine

10

3

Freizeit und Erholung

10

4

Faire regionale Verteilung

10

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Hallertauer Mitte und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

 

Termine: 

– Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 31.01.2024

– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2024

 

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung/LEADER à Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) zur Verfügung.

 

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:

Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:

 

Rathaus Mainburg
z. Hd. H. Karl Raster
Marktplatz 1 – 4
84048 Mainburg

 

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung: Herr Raster unter Tel.: 08751 704 – 400 oder per E-Mail:

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Attenhofen
Poststraße 2a
84048 Mainburg

 

Tel.: 08751/8634-0

Fax: 08751/8634-49
Mail:  

Öffnungszeiten

  Vormittag Nachmittag
Mo: 08:00 bis 12:30 Uhr nach Vereinbarung
Di: 08:00 bis 12:30 Uhr nach Vereinbarung
Mi: 08:00 bis 12:30 Uhr geschlossen
Do: 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 17:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr geschlossen

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